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- Beim Masterplan Verkehr 2035 vorrangige Berücksichtigung der Menschen, die per Rad oder zu Fuß unterwegs sind.
- Gleichstellung des Radverkehrs mit dem Kfz-Verkehr im Haushaltsplan
- Maximal Tempo 30 überall, wo sich Fahrräder und Autos die Fahrbahn teilen
- Aufklärung und Kontrolle zur Schutzstreifenregelung und des Seitenabstands zu Radfahrenden.
- Flächendeckende Einrichtung von sicheren und geschützten Radstellplätzen. Umwandlung des Gerichtsplatzes zum Radparkplatz.
- Menschengerechte Innenstadt – Kfz-Zufahrt nur noch für Anwohner- und Lieferverkehr.